Budokan Wels - zentrum für fernöstliche Kampfkünste

5. Novelle der COVID-19-Lockerungsverordnung

5. Novelle der COVID-19-Lockerungsverordnung

Mit Inkrafttreten der 5. Novelle der COVID-19-Lockerungsverordnung (https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2020/266) am 15. Juni 2020 fällt die Verpflichtung, in Trainingsstätten einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen

Mit Inkrafttreten der 5. Novelle der COVID-19-Lockerungsverordnung (https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2020/266) am 15. Juni 2020 fällt die Verpflichtung, in Trainingsstätten einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Außerdem darf der Mindestabstand von 2 Metern beim Training kurzfristig unterschritten werden.

Deshalb gibt es seit heute, 15.06.2020, eine neue Benützungsordnung, die als Attachment beiliegt.

Ich ersuche alle für den Trainingsbetrieb Verantwortlichen, den Trainierenden und Besuchern die Benützungsordnung zur Kenntnis zu bringen und auf deren strikte Einhaltung zu achten.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung, verweise aber auch auf die FAQ's von Sport Austria, die laufend aktualisiert werden und umfassende Informationen (z. B. auch zu Veranstaltungen) bieten:

https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/
» budokan.at/temp/Budokan_Benuetzungsordnung_2020_06_15.pdf